Obwohl die Anhebung schon vor der Tür steht, liest man in Fachbeiträgen und Internetforen noch viel über die Auswirkungen der temporären Steuersatzsenkung im 2. Halbjahr 2020. Besondere Aufmerksamkeit verdienen hierbei offensichtlich vor dem 1.7.2020 ausgestellte Rechnungen über Leistungen, die im zweiten Halbjahr 2020 als erbracht gelten. In unserer Buchhaltung findet sich z.B. eine Rechnung aus Januar 2020, mit der über die Jahresmitgliedschaft in einer Interessenvertretung der Reisebranche abgerechnet wird. In der Rechnung ist Umsatzsteuer i.H. von 19% ausgewiesen und wir fragen uns nun, ob wir vom Aussteller eine Korrektur (und eine Rückerstattung i.H. von 3%) anfordern sollten oder ob wir „einfach“ den im Januar 2020 vorgenommenen Vorsteuerabzug beibehalten können.
Ihr Zugang zum eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.