Obwohl die Anhebung schon vor der Tr steht, liest man in Fachbeitrgen und Internetforen noch viel ber die Auswirkungen der temporren Steuersatzsenkung im 2. Halbjahr 2020. Besondere Aufmerksamkeit verdienen hierbei offensichtlich vor dem 1.7.2020 ausgestellte Rechnungen ber Leistungen, die im zweiten Halbjahr 2020 als erbracht gelten. In unserer Buchhaltung findet sich z.B. eine Rechnung aus Januar 2020, mit der ber die Jahresmitgliedschaft in einer Interessenvertretung der Reisebranche abgerechnet wird. In der Rechnung ist Umsatzsteuer i.H. von 19% ausgewiesen und wir fragen uns nun, ob wir vom Aussteller eine Korrektur (und eine Rckerstattung i.H. von 3%) anfordern sollten oder ob wir einfach den im Januar 2020 vorgenommenen Vorsteuerabzug beibehalten knnen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.12.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-11-09 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
