In Ausgabe 10/2004, Seite 3 ff. haben wir über ein Vorabentscheidungsersuchen des „VAT and Duties Tribunal“ beim EuGH berichtet (Vorlage vom 30. Juni 2003, Rs. C – 291/03, My Travel plc, vormals Airtours UK). Es geht um folgende bereits im Urteil des EuGH vom 22. Oktober 1998 (Rs. C 308/96 und C 94/97, Madgett und Baldwin) angesprochene Rechtsfrage: Ist die Ausgliederung von Eigenleistungen (Reiseleistungen mit eigenen Mitteln) nach Maßgabe der Kosten (wie im deutschen Recht) oder nach Marktpreisen vorzunehmen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-07-01 |
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