Parallel zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über AGB zu nachträglichen Flugzeitenänderungen, zur 100%-Vorauszahlung beim Flugticket-Kauf und zum 100%-Ticketstorno geraten beim Pauschalreisevertrag die dort üblichen AGB zur Höhe der Anzahlung auf den Reisepreis und zum Fälligkeitszeitpunkt der Restzahlung zunehmend in den Fokus der Gerichte. Dies gilt auch für die in Reiseveranstalter-AGB verwendeten Storno-Pauschalen. Insoweit laufen mehrere Klageverfahren, betrieben von Verbraucherzentralen. Die Gerichte folgen dabei regelmäßig dem Unwirksamkeits- Einwand der Verbraucherzentralen.
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