In einem für Cruiselines beachtenswerten Gerichtsbescheid hat das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern am 19.9.2007 (Az.: 3 K 185/06) über die Abzugsfähigkeit von Verpflegungsmehraufwendungen (Auslandstagegelder) eines angestellten Kapitäns bei Schiffsreisen auf hoher See unter deutscher Flagge entschieden. Im Fokus steht eine Spezialregelung der LStR, wonach bei Schiffsreisen das für Luxemburg geltende Tagegeld und für die Tage der Einschiffung und Ausschiffung das für den Hafenort geltende Tagegeld maßgebend ist (vgl. R 39 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 LStR).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-04-15 |
Seiten 15 - 16
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