Die EU-Mitgliedstaaten haben sich bei der Anwendung einer einheitlichen Ortsregelung für den Verkauf von Veranstaltungstickets durch Nicht-Veranstalter schon seit einiger Zeit geeinigt (siehe hierzu auch SRTour 06/2013 S. 12 ff.). Nunmehr hat sich auch die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 10.6.2013 der gemeinsam erfolgten Auslegung auf Unionsebene angeschlossen. Die in Deutschland bislang im Zusammenhang mit dem Ticket-Geschäft vorzunehmende Unterscheidung zwischen Veranstaltern und Nicht-Veranstaltern gehört somit für ab 1.7.2013 ausgeführte Ticket-Umsätze der Vergangenheit an.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2013.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-07-10 |
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