Die EU-Mitgliedstaaten haben sich bei der Anwendung einer einheitlichen Ortsregelung für den Verkauf von Veranstaltungstickets durch Nicht-Veranstalter schon seit einiger Zeit geeinigt (siehe hierzu auch SRTour 06/2013 S. 12 ff.). Nunmehr hat sich auch die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 10.6.2013 der gemeinsam erfolgten Auslegung auf Unionsebene angeschlossen. Die in Deutschland bislang im Zusammenhang mit dem Ticket-Geschäft vorzunehmende Unterscheidung zwischen Veranstaltern und Nicht-Veranstaltern gehört somit für ab 1.7.2013 ausgeführte Ticket-Umsätze der Vergangenheit an.
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