Über die Reform der Verwaltungsvorschriften zu § 25 UStG sowie den BMF- Entwurf vom 20.4.2021 wurde im Juli-Heft auf den Seiten 6 ff. bereits ausführlich berichtet. Zu den maßgeblichen Grundsatzfragen und evidenten Problemfällen konnte auch die finale Fassung der nicht unerheblich modifizierten UStAE-Vorschriften zur Reiseleistungsbesteuerung B2C und B2B, die sog. TOMS-Novelle, gemäß dem BMF-Schreiben vom 24.6.2021 berücksichtigt werden. Beide BMF-Schreiben sowie die hilfreiche TTL-Synopse stehen weiterhin unter www.srtourdigital.de/materialien.html zum Download bereit. Zwischenzeitlich sind trotz der im Wesentlichen gut nachvollziehbaren Beispielsfälle, die der Fiskus zur Illustration seiner reformierten Anwendungsregeln formuliert hat, eine Vielzahl praktischer Zweifelsfragen aufgetreten, die der SRTour-Redaktion von Seiten betroffener Unternehmen und ihrer Steuerberater zugetragen worden sind. Überdies hat es erste Einlassungen von Verbänden sowie weitere Klärungen mit dem BMF gegeben, die nun Anlass sind, einen ersten Überblick für die praktische Bewältigung der Reiseleistungsbesteuerung jedenfalls ab 1.1.2022 zu geben. Die weitaus meisten Fragen der Praktiker betrafen und betreffen die Vereinfachungsregelungen zur „vergruppten“ Einzelmarge, insbesondere die Zuordnung ergänzend gebuchter Reiseleistungen sowie Berechnungs- und Schätzungsschwierigkeiten bei der Abgrenzung von Eigenleistungen und Reisevorleistungen sowie nachträglichen Korrekturen. Aber auch die sog. „Ticketbased Events“ (TBE) stehen im Fokus und das sowohl B2B als auch B2C. Dieser Beitrag greift systematisch sortiert die relevantesten Fragestellungen auf und bettet diese in die neu geordnete TOMS-Systematik ein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.09.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-09-08 |
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