Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist unter dem Az.: C-763/23 das Verfahren des in Rumänien ansässigen Reiseveranstalters Dragoram Tour anhängig. Die höchsten Finanzrichter der EU werden sich hier erstmalig mit umsatzsteuerlichen Fragen des An- und Verkaufs von Flugtickets zu befassen haben. Insbesondere geht es darum, ob Nur-Flug-Tickets in der touristischen Leistungskette im Wege der Margen- oder Regelbesteuerung zu erfassen sind. Dieses der SRTour-Redaktion seit Mitte Januar 2024 bekannte Verfahren fristete noch bei Drucklegung ein eher abgeschiedenes fiskalisches Schicksal. Auf der EuGH-Homepage (www.curia.europa.eu) war lediglich der Hinweis „Information not available“ zu finden. Die an den EuGH gerichteten Fragen liegen SRTour gleichwohl schon in rumänischer Sprache vor und Sie finden diese nachfolgend in einer englischen working translation in kursiver Schrift mit einer ersten knappen Einordnung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2024.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-05-08 |
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