Auf dem weltweiten touristischen Markt mit seinem vielfältigen Angebot finden sich Baukasten‐Systeme, bei denen der Reisekunde seine Wunschreise selbst zusammenstellt, ebenso wie vorgefertigte Reisepakete aus mehreren touristischen Hauptleistungen oder eben auch individuell buchbare touristische Einzelleistungen. Der verbraucherrechtliche Schutz des Pauschalreiserechts erfasst in erster Linie das klassische Pauschalreisepaket, bestehend aus mindestens zwei touristischen Hauptleistungen, von einem Reiseveranstalter vorab zusammengestellt und zum Gesamtreisepreis mit Übergabe eines Sicherungsscheins angeboten (§ 651a Abs. 2 BGB). Buchungen in einem verbundenen Online‐Buchungsverfahren können nach Vorgabe des § 651c BGB zu einer Reiseveranstalter‐Rolle führen. Soweit touristische Hauptleistungen als Einzelleistungen angeboten werden, fragt sich: Gilt auch hier Pauschalreiserecht?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-10 |
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