Geht Reisegepäck im Rahmen der Luftbeförderung verloren, kann der Luftfrachtführer den Vorwurf eines groben Organisationsmangels entkräften, indem er an dem weltweit praktizierten Tracing-Verfahren zum Auffinden fehlgeleiteter Gepäckstücke teilnimmt (OLG Köln, Urteil vom 17.3.2004, Az: 11 U 16/03, OLG-Report Köln 2004, 363).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.02.19 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-02-01 |
Seite 20
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