Reiseunternehmer sind sich gelegentlich nicht sicher, wann bei Umsätzen mit Auslandsbezug netto und wann unter Ausweis von Umsatzsteuer (USt) abzurechnen ist. Im Reverse-Charge-Fall ergeben sich weitere Fragen: Kommt das seit 2010 existierende EUoder das allgemeine Reverse Charge zum Tragen? Sind Eingangsund Ausgangsrechnungen korrekt? Was passiert, wenn Reverse Charge fälschlicherweise angewendet oder nicht angewendet wurde? Was ist dem Reiseunternehmer bei Unsicherheiten zu raten? Antworten auf diese Fragen enthalten die folgenden Beispielfälle.
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