Das EuGH-Urteil vom 26.9.2013 (Az. C-189/11) in Sachen „TOMS & Wholesale“ (im Folg. kurz T&W) hat für erhebliche fiskalische Furore gesorgt und stellt einen Tiefpunkt der EuGH-Rechtsprechung in Sachen Reiseleistungsbesteuerung dar. Das bloße „Copy and Paste“ der GA-Stellungnahme vom 6.6.2013, über die in SRTour bereits kritisch berichtet worden ist (vgl. Heft 08/2013 S. 10 ff.), hat die in vielen Punkten verfehlte Einschätzung der Generalanwältin nun auf ein Niveau gebracht, das die Mitgliedstaaten nicht länger ignorieren können. Dieser Beitrag spricht sich für einen zurückhaltend-moderaten Umgang mit der T&W-Entscheidung aus und regt an, die lange Jahre aufgeschobene Reform der Margenbesteuerung nun endlich zielgerichtet anzugehen. Die Zeichen sind positiv, die Verbände vorbereitet und gesprächsbereit – nutzen wir also diese historische Chance.
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