Schon im September 2016 hatte der EuGH ein wegweisendes Urteil zur zeitlichen Rückwirkung der Rechnungskorrektur für Zwecke des Vorsteuerabzugs getroffen. Nachdem als Reaktion ein erster Entwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) aus Oktober 2018 aus unbekannten Gründen nicht veröffentlicht worden war, liegt nunmehr eine finale Fassung des BMF‐Schreibens vor, in deren Rahmen auch wichtige Nachfolgeurteile zu diesem Thema berücksichtigt wurden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-10 |
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