Mit Rücksicht darauf, dass Grundeinträge in Branchenverzeichnissen im Internet regelmäßig unentgeltlich angeboten werden, wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner dort nicht vermutet wird, gem. § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.11.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-12 |
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