„Überzahlungen“ des Kunden unterliegen der Umsatzsteuer
Unser Kurz-Beitrag zu der Frage, wie Überzahlungen von Kunden umsatzsteuerlich zu behandeln sind (BFH-Urteil vom 19.07.2007, Az. V R 11/ 05; vgl. SRTour 12/2007 S. 1), hatte einige Anfragen zur Folge. Insbesondere die Frage, wie solche Überzahlungen beim Reisebüro-Inkasso zu behandeln sind, gibt uns Veranlassung, die Rechtslage eingehender zu prüfen, ebenso die Abgrenzung solcher Überzahlungen von (freiwilligen) Trinkgeldern an den Unternehmer oder an das Personal am Counter.
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