Unser Kurz-Beitrag zu der Frage, wie Überzahlungen von Kunden umsatzsteuerlich zu behandeln sind (BFH-Urteil vom 19.07.2007, Az. V R 11/ 05; vgl. SRTour 12/2007 S. 1), hatte einige Anfragen zur Folge. Insbesondere die Frage, wie solche Überzahlungen beim Reisebüro-Inkasso zu behandeln sind, gibt uns Veranlassung, die Rechtslage eingehender zu prüfen, ebenso die Abgrenzung solcher Überzahlungen von (freiwilligen) Trinkgeldern an den Unternehmer oder an das Personal am Counter.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-01-18 |
Seiten 7 - 8
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