Seit mehr als 10 Jahren gilt für Übernachtungsleistungen der ermäßigte Steuersatz. Aufgrund des sog. Aufteilungsgebots bleibt dieser aber auf Leistungen beschränkt, die „unmittelbar der Übernachtung dienen“. Zuletzt befeuert durch das EuGH-Urteil in der Rs. C-463/16 vom 18.1.2018 (Stadion Amsterdam), wonach einheitliche Leistungen einem einheitlichen Steuersatz unterliegen, sehen sich Kritiker des Aufteilungsgebots bestärkt. Die Gerichte bleiben aber bislang hartnäckig auf der Seite der Finanzverwaltung, wie auch das Besprechungsurteil des FG Niedersachsen zeigt. Es bleibt abzuwarten, wie sich der BFH und vielleicht auch der EuGH positionieren.
Ihr Zugang zum eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.