Die Umsatzbesteuerung der touristischen Vereine und Verbände richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des UStG. Entgegen der verbreiteten Annahme, gemeinnützige Vereine unterlägen nicht der Umsatzsteuer, führt zwar die Gemeinnützigkeit zu einer partiellen Ertragsteuerbefreiung. Eine automatische Umsatzsteuerbefreiung lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Lediglich für bestimmte Leistungsarten greifen Befreiungsvorschriften auf der Ebene der Umsätze. Das etwaige Vorliegen begünstigter Zwecke oder die Existenz von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben im Sinne der Abgabenordnung (AO) sind umsatzsteuerlich irrelevant.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2013.10.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-11 |
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