Die Umsatzbesteuerung der von Airlines erbrachten Flugleistungen im Bereich Passage und Cargo schien bis vor kurzem klar geregelt zu sein: Es handelt sich um regelbesteuerte Fracht- bzw. Passagierbeförderung. Neuerdings aber entwickelt die Finanzverwaltung Denkansätze, Airlines in bestimmten Konstellationen, z. B. bei Zubringerflügen, nach Maßgabe von § 25 UStG zu besteuern. Über diese kritische und zugleich brisante Entwicklung für die Luftfahrtindustrie – aber auch für alle anderen touristischen Leistungsträger in den Bereichen Unterbringung, (Land-)Beförderung und Restauration – informiert dieser Beitrag.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.01.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2009 |
| Veröffentlicht: | 2009-01-20 |
Seiten 15 - 18
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