In Australien müssen sich Reiseveranstalter aus Übersee (das heißt nicht-australische Reiseveranstalter) umsatzsteuerlich registrieren lassen, sofern sie sich Vorsteuer aus Vorleistungen von australischen Leistungsträgern anrechnen lassen wollen. Betroffen sind typischerweise Reisepakete oder Reisekomponenten (inklusive Hotelunterbringung, inländische Transfers, Eintrittskarten, Restaurantmahlzeiten, Autovermietung, Transport mit Ausnahme von Lufttransport etc.), die der Reiseveranstalter aus Übersee an Reisende oder andere Veranstalter weiterverkauft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-07-01 |
Seite 15
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