Wir haben in 2016 ein Haus errichtet, in dem zwei Wohneinheiten im EG bzw. OG ab 1.1.2017 als Ferienwohnungen vermietet wurden. Wegen der Corona-bedingten Nutzungsbeschränkungen haben wir – wie manch andere FeWo-Anbieter sicherlich auch – von der Nutzung als Ferienwohnung umgestellt: Die größere Wohnung im OG (2/3 der Gesamtfläche) wurde ab 1.10.2020 als „Werkswohnung“ an eine Firma vermietet; die kleinere Wohnung im EG (1/3 der Wohnfläche) wurde ab 1.4.2020 an eine einzelne Person als Wohnung vermietet, wobei sich die Mieterin zu kleinen hausmeisterlichen Tätigkeiten (Schlüsselübergaben, Mülltonnenservice, Pflege der Außenanlage etc.) bereiterklärt hat. Für uns stellt sich nun die Frage, was es hinsichtlich der Umsatzsteuer (und Vorsteuer) zu beachten gilt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2023.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-06-09 |
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