Zur Reduktion von Emissionen insbesondere im städtischen Bereich und zur weiteren Förderung des Umweltschutzes hat der Gesetzgeber bereits vor drei Jahren einkommensteuerliche Begünstigungen für die Überlassung von hybriden und Elektrofahrzeugen an Arbeitnehmer beschlossen. Mit einem BMF-Schreiben vom 7.2.2022 wurde nunmehr klargestellt, dass diese einkommensteuerlichen Begünstigungen nicht für die Umsatzsteuer gelten. Touristiker sollten zudem beachten, dass es eine Entlastung nur für Fahrräder mit einem Wert von nicht mehr als 500 € gibt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-08 |
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