Mit dem Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) und den Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 (UStR 2008) sind diverse Rechtsänderungen auch für die Umsatzbesteuerung der Touristik in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften gelten für alle Umsätze, die nach dem 31.12.2007 getätigt werden. Anordnungen, die mit den neuen Richtlinien in Widerspruch stehen, sind allerdings auch für Vorjahre nicht mehr anzuwenden. Nachstehend haben wir die für die Praxis der Touristik wichtigen Problembereiche nach der Reihenfolge der UStR-Abschnitte zusammengestellt. Aus unseren Anmerkungen können Sie entnehmen, ob und welche Änderungen für Ihr Unternehmen von Bedeutung sind und ggf. mit Ihrem Steuerberater abgeklärt werden sollten.
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