Ein Leser hat folgende Frage an die Redaktion gestellt: „In den von uns betreuten Reisebürobetrieben ist der Zeitpunkt der Provisionsbesteuerung unterschiedlich geregelt. Die Umstellung auf den ab 1. Januar 2007 gültigen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent gibt uns Veranlassung, nach den allgemein gültigen Grundsätzen in Verbindung mit dem Vorsteuerabzug der Reiseveranstalter zu fragen. Insbesondere haben wir folgende Fragen:
■ Reicht es aus, die Besteuerung von Provisionen der Leistungsträger und Reiseveranstalter prinzipiell nach der Provisionsgutschrift auszurichten?
■ Bestimmen Leistungsträger und Reiseveranstalter ihrerseits den Leistungszeitpunkt tatsächlich unterschiedlich? Wie soll ein Reisebüro Kenntnis von der individuellen Ausrichtung erhalten?
■ Ist der Leistungszeitpunkt für Abrechnungen mit Service-Entgelten oder eigenen Regie-Aufschlägen des Reisebüros unterschiedlich definiert?
■ Wie ist der Leistungszeitpunkt bei eigenen Leistungen des Reisebüros (keine Vermittlerformel; Übernahme Vertriebsrisiko) zu bestimmen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-10-01 |
Seiten 8 - 10
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