Die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Versicherungsumsätze auch im Rahmen von einheitlichen Leistungen selbständig zu beurteilen sind, hat an Bedeutung gewonnen, seitdem der BFH den Begriff der „Nebenleistung“ im Anschluss an EuGH-Rechtsprechung (EuGH v. 25.2.1999, Az.: Rs. C-349/96, CPP; BFH v. 31.5.2001, Az.: V R 97/98, BStBl. II 2001 S. 658) neu definiert hat. Die Folge ist, dass in vielen Fällen, in denen die Verschaffung von Versicherungsschutz das Schicksal der steuerpflichtigen Hauptleistung tragen musste, nunmehr von selbständigen, unter die Befreiung des § 4 Nr. 10b UStG zu subsumierenden Hauptleistungen auszugehen ist. Nachstehend erhalten Sie einen aktuellen Überblick über Sachverhalte der täglichen Praxis.
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