In der SRTour 07/2020 hatten wir unter dem Titel „Steuersatzreduzierung auf 16% und 5%: Herausforderungen für die zweite Jahreshälfte 2020“ die wesentlichen Aspekte des Ab und Auf bei der nationalen Steuerbelastung bereits kurz angerissen. Diese Anpassungen, deren erhoffter „Wumms‐Effekt“ auf breiter Front von Vertretern der Wirtschaft und auch seitens der Verbände bezweifelt wird, ist für Reiseveranstalter, Reisevermittler und MICE‐Anbieter ebenso relevant wie für die betroffenen Leistungsträger. Besonders aufwändig trifft es die Hotel‐ und Gastrobranche, ist doch der Steuersatz für den Verzehr von Speisen an Ort und Stelle zunächst durch das Corona‐Steuerhilfegesetz für ein Jahr (1.7.2020 bis 30.6.2021) auf 7% ermäßigt worden. Ergänzend wurde dann durch das Zweite Corona‐Steuerhilfegesetz die Absenkung der USt‐Sätze von 19% auf 16% und von 7% auf 5% für den Zeitraum 1.7.2020 bis 31.12.2020 festgeschrieben. Mittlerweile hat das BMF mit zwei Anwendungsschreiben vom 30.6.2020 (Allgemeine Grundsätze) und vom 2.7.2020 (Besonderheiten im Gastro‐ und Hotelgewerbe) für relative Klarheit gesorgt. Nachfolgend finden Sie die aus Sicht der Tourismuswirtschaft relevanten Aspekte zusammengefasst.
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