Das Umsatzsteuergesetz kennt in § 14 Abs. 2 u. 3 UStG a.F. die im fiskalischen Volksmund als „Umsatzsteuer-Haftung“ bezeichnete Steuerschuldnerschaft desjenigen, der unberechtigt Umsatzsteuer in Rechnung stellt oder einen höheren als den gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag in einem Abrechnungspapier ausweist. Ein derart fehlerhafter Steuerausweis, der mit Blick auf die komplexen internationalen Leistungsbeziehungen der Tourismuswirtschaft hier immer wieder praxisrelevant ist, wird vom Aussteller des Abrechnungspapiers geschuldet, auch wenn er im Gegenzug vom Leistungsempfänger nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2011.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-05 |
Seiten 15 - 17
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