Nach neuer BFH-Rechtsprechung können Unternehmen auf Eingangsleistungen, die sie mit negativer Verwendungsabsicht beziehen, keinen Vorsteuerabzug mehr beanspruchen. Die Finanzverwaltung hat diese neue Rechtsprechung in einem umfangreichen BMF-Schreiben vom 2.1.2012 mit Wirkung ab 31.3.2012 umgesetzt und zwischenzeitlich auch an entsprechenden Stellen in den UStAE aufgenommen. Nun ist aus der einschlägigen Fachliteratur zu entnehmen, dass sich die neue Rechtsprechung zum Leistungsbezug unentgeltlicher Wertabgaben auf die Besteuerung von Reiseleistungen auswirken werde (siehe Janzen, UR 14/2013 S. 530 f.). In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass Event-Agenturen, die Incentives oder Ausflugspakete an Unternehmen für deren Mitarbeiter veräußern, der Margenbesteuerung unterlägen – zu Recht?
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