In unserer laufenden Betriebsprüfung für die Jahre 2012‐2015 diskutieren wir seit längerem höchst kontrovers die Frage der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung für den Hoteleinkauf vor allen Dingen in den Zielgebieten Schweiz, Österreich und Italien. Auch wenn wir mit dem Verfasser und dem FG Düsseldorf gemeinsam der Auffassung sind, dass überhaupt nichts hinzugerechnet gehört, müssen wir doch mit unserem erfreulicherweise recht kooperativen Prüfer, der die Hinzurechnungsthese lediglich in seiner amtlichen Eigenschaft zu vertreten hat und privat unserer Meinung zuneigt, einen einigermaßen praktikablen Ermittlungskompromiss hinbekommen. In diesem Zusammenhang streiten wir darüber, ob die ausländische Umsatzsteuer, die im Hoteleinkauf steckt, ebenfalls hinzugerechnet werden oder aber dem Grunde nach unberücksichtigt bleiben muss. Unser Prüfer macht es sich insoweit einfach, weil er sagt, weder im Gewerbesteuergesetz noch in den Richtlinien finde er eine entsprechende Anweisung zur Reduzierung des Brutto‐Hoteleinkaufbetrags auf einen Nettowert. Aber ist das so richtig?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-01-08 |
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