Gerade bei Familien mit Kindern ist Cluburlaub beliebt, etwa in den Clubs von Center Parcs, Robinson Clubs, Aldiana Clubs, Club Med und anderen. Bei dieser speziellen Reiseart findet der Urlaub in einer Ferienanlage statt, mit inklusiver Rund-um-Verpflegung, Sport, Wellness, Animation, Ausflügen, Unterhaltungsprogrammen und Betreuung der Kinder. Kommt es aber bei Störungen im Ablauf des Urlaubs zu Reisemängeln, ergibt sich prompt die Frage, nach welcher Vertragsstruktur diese eventuellen Ansprüche zu beurteilen und abzuarbeiten sind, nach Pauschalreiserecht oder etwa nach Mietrecht/Beherbergungsrecht?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2023.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-12-08 |
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