Die Deutschen sollen bekanntlich Reiseweltmeister sein – Medienberichte erwecken aber auch den Eindruck, deutsche Pauschalurlauber seien Weltmeister im Meckern und Reklamieren von Reisemängeln. Sind die Reiseprodukte tatsächlich so schlecht oder der deutsche Tourist besonders kritisch? Wie auch immer: Aus juristischer Sicht geht es schlicht um die Fragestellung, ob der Reiseveranstalter vertraglich geschuldete touristische Leistungen nicht/nicht vollständig erbracht hat. Wenn ja, ergibt sich die Anschlussfrage: In welchem Umfang ergeben sich hieraus Zahlungsansprüche des anderen Vertragspartners, nämlich des Reisenden?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-08-08 |
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