Quasi alle Jahre wieder „begradigt“ das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seinen Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE), indem redaktionelle Änderungen vorgenommen und bislang noch unberücksichtigte, zwischenzeitlich aber im Bundessteuerblatt Teil II und folglich mit Bindungswirkung für die gesamte Finanzverwaltung veröffentlichte Rechtsprechung eingearbeitet werden. Und so ist am 22.12.2023 ein 28-seitiges BMF-Schreiben mit all den noch unterjährig ausstehenden Redaktions- und Rechtsprechungsanpassungen publiziert worden (Az.: III C 3 - S 7015/22/10003 :001). Materiell-rechtlich relevante Auswirkungen, die einer gesonderten Anwendungsregelung bedurft hätten, enthält das Schreiben nicht. Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht der Tourismuswirtschaft ist auf die nachfolgenden Passagen gleichwohl hinzuweisen. Neu gefasste resp. ergänzte UStAE- Passagen erkennen Sie am Kursivdruck.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2024.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-07 |
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