Die ab dem 19.12.2019 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen bei der Margenbesteuerung des § 25 UStG – Stichwort: B2B TOMS; die Vorgaben zur Ermittlung von Einzelmargen gelten bekanntlich erst ab 1.1.2022 – waren bis Mitte Juni noch nicht in den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE, konkret die Abschn. 25.1.‐25.5.) eingearbeitet worden. Dementsprechend reflektierten die Verwaltungsrichtlinien bis zum 24.6.2021 noch die alte Rechtslage und müssen durch Unternehmen und Fiskus unter Beachtung der üblichen Vertrauensschutzgrundsätze interpretiert werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.07.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-07-12 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: