Die ab Januar 2010 zu beachtenden neuen Leistungsortregelungen bringen einerseits ein gewisses Maß an Vereinheitlichung bei der Rechtsanwendung in Europa, andererseits für die Touristik herben Verdruss, weil längst nicht immer das Ziel der Verfahrensvereinfachung erreicht worden ist. Über die kritischen Fälle bei der B2B-Hotelvermittlung sowie in Bezug auf Handling Fees bei Zielgebietsagenturen hatten wir bereits umfassend berichtet. Nachfolgend folgt nun ein Update für alle Entscheidungsträger, die Buchhaltungsprozeduren anpassen und neue Preise kalkulieren müssen. Zudem geben wir einen Ausblick über die Revision des Tour Operator Margin Scheme (= TOMS = internationale Umschreibung der Margensteuer).
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