Die Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen beim Vertrieb durch Veranstalter und Reisebüro war, ist und bleibt trotz aller Harmonisierungsbemühungen und Feinregelungen der Finanzverwaltungen in 27 EU-Mitgliedstaaten eine komplexe Materie. Selbst erfahrene Berater stoßen ebenso wie Sachbearbeiter in den Unternehmen und Außenprüfer der Finanzverwaltung bei dieser Sondermaterie des Umsatzsteuerrechts regelmäßig an ihre Grenzen. Mit Fug und Recht darf behauptet werden, dass „Margensteuer & Co.“ schon seit geraumer Zeit ein Betätigungsfeld für Spezialisten darstellt, sieht man einmal von sehr einfachen Fallgestaltungen ab wie z.B. dem margensteuerfreien Nur-Veranstalterauftritt im Drittlandsgeschäft.
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