Tickets für Musikfestivals, Sportevents oder andere kulturelle Veranstaltungen beinhalten häufig neben der Eintrittsberechtigung auch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur An- und Abreise zum und vom Veranstaltungsort. Bei derartigen Leistungskombinationen wurde die Beförderung bislang von der Finanzverwaltung als Nebenleistung zur Veranstaltungsleistung behandelt. Nach einer Verlautbarung der Finanzbehörde Hamburg sind diese sog. „Kombi-Tickets“ ab 1.1.2014 nicht mehr als einheitliche Veranstaltungsleistungen zu qualifizieren. Ab diesem Jahr ist die Beförderung als eigenständige Leistung zu behandeln.
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