Der BGH hat in einem langwierigen Verfahren um die Frage, ob von Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften einmal vorgegebene Flugzeiten letztendlich verbindlich sein müssen oder nicht, einen gewissen Schlusspunkt gesetzt: Willkürlich gesetzte Flugzeitenänderungsvorbehalte sind auch unzulässig, wenn sie sich auf nur vorläufige Flugzeiten beziehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-10 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: