Sofern Reiseunternehmen in der Rechtsform einer GmbH oder AG betrieben werden und Vergütungen der Gesellschaft (zum Beispiel Gehälter, Mieten) in der Einkommensteuer-Veranlagung von Gesellschaftern zu erfassen sind, kann es nach aktueller Rechtsauffassung des BFH zu einer überhöhten Besteuerung kommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.12.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-12-01 |
Seiten 12 - 13
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