Bei der Verbuchung von Reiseaufwendungen im Betrieb sind zwei Aspekte abzuwägen: Entsprechen die Reisen weitaus überwiegend dem betrieblichen Interesse – wie zum Beispiel Geschäfts- oder Dienstreisen mit einem unmittelbaren betrieblichen Anlass – oder berühren die Reisen in nicht nur untergeordnetem Umfang private Reiseinteressen der Teilnehmer?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.10.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-10-01 |
Seiten 13 - 15
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