Ein Leser hat folgende Frage an die Redaktion gestellt: „An unserer Reisebüro-GmbH sind A und B zu 80 Prozent und der Geschäftsführer C zu 20 Prozent beteiligt. Anläßlich einer Wirtschaftsprüfer-Kontrolle wurde festgestellt, dass der Geschäftsführer C (zulässigerweise) für Privatreisen mit seiner Ehefrau oder der Ehefrau alleine Rabatte von Leistungsträgern in Anspruch genommen hatte, die lohnsteuerlich gewürdigt wurden. Darüber hinaus hatte C aber auch für Geschäftsreisen und Mitarbeiter-Privatreisen Rabatte eingeräumt, die für ein Unternehmen seiner Ehefrau vermittelt wurden. Vereinbart wurde, dass die Ehefrau für Rabatte in den Jahren 2004 und 2005 jetzt einen Gesamtbetrag in Höhe von 15.000 Euro zurückzuzahlen hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-10-01 |
Seiten 11 - 12
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