Ein für die Versicherungs- und Tourismuswirtschaft gleichermaßen bedeutsames Musterverfahren zur Versicherungsteuer – im konkreten Fall mit einem Streitwert von über 34 Mio. € – ist vom Bundesfinanzhof (BFH) im Sinne der Finanzverwaltung entschieden worden. Danach stellen Verkaufsaufschläge der Reiseveranstalter (im Gegensatz zu Provisionen) auch dann Versicherungsentgelte dar, wenn an den Versicherer nur eine Nettoprämie – nämlich die Zahlung des Reisekunden abzüglich Verkaufsaufschlag – abgeführt wird. Dieses Modell zum Vertrieb von Reiseversicherungen dürfte damit seine Attraktion verloren haben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.05.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-10 |
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