Verflechtungen mit dem Ausland. Deutsche Reiseunternehmer stehen mit ausländischen Leistungsträgern wie Hotels, Zielgebietsagenturen und Beförderungsunternehmen in Geschäftsbeziehungen. Sie bieten ihren Kunden Reisen zu in- und ausländischen Urlaubsdestinationen. Naheliegend ist da der Gedanke, die Buchführung ins Ausland zu verlagern. Schließlich können die Kosten für eine nach Polen, Tschechien oder Indien outgesourcte Buchführung geringer sein, als eine betriebsinterne Abteilung oder einen hiesigen Dienstleister zu beschäftigen. Die gesetzliche Neuregelung zur Verlagerung der Buchführung ins Ausland ist daher vor allem für Reiseunternehmen interessant, die aus Kostengründen oder aber aufgrund einer Weisung des ausländischen Mutterunternehmens aktiv werden und Alternativen ausloten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-09-20 |
Seiten 14 - 18
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