Die Gründe für Touristikunternehmen, insbesondere Pauschalreiseveranstalter, über eine Umstellung auf ein Vermittlerkonzept nachzudenken (oder bei Neugründung sich von vorneherein nur als Vermittler zu positionieren), liefern die Fachpresse und die allgemeinen Medien täglich: Zur drohenden Hinzurechnung der Hoteleinkäufe zur Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer kommen die Ausweitung der Anwendung von Pauschalreiserecht auf Einzelleistungen (z.B. „Nur-Hotel-Buchungen“) durch die deutsche Rechtsprechung, die zunehmend verschärfte Gewährleistungspflicht sowie Personen- und Sachschadenhaftung des Reiseveranstalters und nicht zuletzt die „drohenden“ Änderungen durch die bevorstehende Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie hinzu.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-10 |
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