Zu den bis heute nicht abschließend geregelten Problemen der Besteuerung von Reiseleistungen gehören die Fragen, wie Veranstaltungs- und Vermittlungsgeschäfte abzugrenzen und in welchen Fällen Vermittlungsgeschäfte trotz ihrer Bündelung in Gesamtleistungen auszugliedern sind. Mit der einheitlichen oder getrennten Besteuerung solcher Leistungen entscheidet sich, ob und in welcher Form diese Geschäfte mit unterschiedlichen Belastungswirkungen der Regel- oder Margenbesteuerung zuzuführen sind. Der nachstehende Beitrag zeigt die Problematik auf und entwickelt Lösungsansätze für die Praxis.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-01-09 |
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