Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Verpflegungsleistungen hat es immer wieder unterschiedliche Rechtsmeinungen gegeben. So hat das BMF mit der doppelten Besteuerung von Restaurationsleistungen seit 1998 einen wenig überzeugenden und kontrovers diskutierten Rechtstandpunkt eingeführt, der nunmehr vom BFH (m. E. besser vom EuGH) in letzter Instanz zu entscheiden ist. Daneben haben aber auch mehrdeutige Aussagen in der touristischen Fachliteratur Zweifel hervorgerufen. Dies betrifft insbesondere das Hotelfrühstück, Verpflegungsleistungen im B2B-Geschäft und Besonderheiten bei mehrtägigen Pauschalreisen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.01.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-01-20 |
Seiten 8 - 11
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