Insbesondere in Familienunternehmen ist in jüngster Zeit eine Entwicklung zu beobachten, Angehörige aus der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung herauszulösen. Mit der Sorge, dass die gesetzliche Rentenversicherung später womöglich eine zu geringe Rente auszahlen würde, erscheint die Anlage erstatteter Beiträge für eine private Altersabsicherung auf dem Kapitalmarkt lukrativer. Ob dies nach dem Bankencrash noch uneingeschränkt richtig sein kann, soll hier nicht kommentiert werden. Entscheidend ist vielmehr, dass Arbeitsverträge in Hinblick auf die Qualifizierung der ausgeübten Tätigkeit als (nicht-)selbständig nicht willkürlich ausgelegt werden können, je nachdem, was für die Betroffenen steuerrechtlich oder sozialrechtlich gerade nützlich erscheint.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-02-18 |
Seiten 18 - 19
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