Führt die fehlende Überwachung einer arbeitsvertraglich verbotenen privaten Kfz-Nutzung zum Ansatz eines geldwerten Vorteils? Nein, so das FG Niedersachsen in einer bemerkenswerten Entscheidung (Urteil vom 25.11.2003 Az: 1 K 354/01; Abruf-Nr. 042247), das unter dem Aktenzeichen VI R 2/04 mit der Revision angefochten worden ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.06.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-06-01 |
Seite 16
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: