Eine interessante und offensichtlich neue Rechtsauffassung zur Problematik der durchlaufenden Fremdgelder ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Saarland, das dem BFH mit einer Revision (Az.: VIII R 19/12) vorliegt. Danach sollen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG veruntreute Fremdgelder die Betriebseinnahmen und damit den Gewinn eines Rechtsanwalts erhöhen – und somit ihren Charakter als durchlaufende Posten verlieren. Inwieweit diese Rechtsauffassung für die Fremdgeldverwaltung in der Tourismuswirtschaft Bedeutung erlangen kann, wird nachfolgend analysiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-10-11 |
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