Am 14.6.2024 war es so weit – das Eröffnungsspiel für die Fußball-Europameisterschaft 2024 fand in München, der Heimatstadt der steuerrechtlichen (letztinstanzlichen) Judikative, statt. Die Gelegenheit, die deutsche Nationalmannschaft im Rahmen eines UEFA-Wettbewerbs im eigenen Land spielen zu sehen, kommt so schnell nicht wieder. Aber auch ausländische Fußballfans reisten nach Deutschland, um sich das Spektakel anzusehen – vielleicht sogar aus einer VIP-Loge heraus. Ob sich das versöhnliche Motto der EM: „United by Football. Vereint im Herzen Europas“ auch im deutschen Umsatzsteuerrecht wiederfindet, beleuchtet dieser Beitrag (zur einkommen- steuerlichen Behandlung der Aufwendungen für VIP-Logen s. den Beitrag in SRTour 06/2024 ab S. 14).
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