Unter Hinweis auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung, wonach betrieblich veranlasste Bewirtungskosten generell zum Vorsteuerabzug berechtigen und die bisherigen Beschränkungen nach § 15 Absatz 1a Nummer 1 UStG nicht mit EU-Recht vereinbar sind, hat das BMF reagiert (Schreiben vom 23.6.2005, Az: IV A 5-S 7303 a- 18/05).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-09-01 |
Seiten 2 - 3
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