Vorsicht Falle! – Neue Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails
Gut versteckt im „Gesetz zur Einführung des elektronischen Handelsregisters und des Unternehmensregisters“ hat der Gesetzgeber die Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails konkretisiert. Die neuen Vorschriften gelten seit 1. Januar 2007. Wer noch nicht gehandelt hat, sollte sofort aktiv werden! Lesen Sie nachfolgend, was Sie tun müssen.
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