In unserem Reisebüro buchen wir Dienstreisen unserer Mitarbeiter auch selbst über unser Global Distribution System (GDS). Hierbei stellen wir uns quasi die Leistungsträgerleistung, z.B. eine Inlandspersonenbeförderung mit der Bahn oder mit Lufthansa – dann allerdings ohne Servicegebühr – „gewissermaßen selbst“ in Rechnung. Unsere Buchhaltung spricht insoweit von einem „Eigenbeleg“. Dürfen wir in diesen Fällen den Vorsteuerabzug für eine eindeutig geschäftlich veranlasste Leistung von DB oder Lufthansa geltend machen?
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